AGB

Vorbemerkung zu den Nutzungsrechten an den Bildern dieser Website:

Sämtliche Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Wenn Ihnen ein Foto so gut gefällt, dass Sie es privat oder beruflich/gewerblich, online oder offline nutzen möchten, verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bitte einfach die Kommentarfunktion oder rufen Sie mich an. Wir schließen dann eine Nutzungsvereinbarung und Sie erhalten eine Datei in der von Ihnen benötigten Auflösung (je nach Bild bis zu 10 Megapixel).

Keine Sorge: Da nur solche Kommentare öffentlich sichtbar sind, die ich von Hand freigeschaltet habe, besteht keine Gefahr, dass andere Besucher Ihre Anfrage sehen.

Als schreibender und fotografierender Journalist lebe ich von der Vermarktung meiner Werke. Darum kostet die Nutzung meiner Fotos grundsätzlich Geld – wobei die Höhe des Honorars vom Nutzungszweck abhängt. Bei einem guten Zweck kann das Honorar schon mal Null Euro betragen. Welcher Zweck gut ist, entscheide allerdings ich! 🙂

Warnung: Wer sich meine Bilder ungefragt „ausleiht“ oder irgendwie nutzt, und sei es nur im Briefmarkenformat auf seinem Blog, darf sich nicht wundern, wenn er/sie Post von meiner Anwältin bekommt. Alles klar?

Hier nun das juristische Kleingedruckte, also die AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke von Ulf J. Froitzheim

1 Allgemeines
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle von Ulf J. Froitzheim persönlich beziehungsweise dem Redaktionsbüro UJF.biz (im folgenden Autor genannt) gelieferten Text- und Bildbeiträge für Offline- und Onlinemedien.

1.2 Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich vom Autor bestätigt sind.

1.5 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.

1.6 Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

2 Honorare, Annahme von Beiträgen

2.1 Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Honorare verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer.
2.2 Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig. Überschreitet der Zeitraum zwischen vereinbarter Ablieferung und Veröffentlichung 30 Kalendertage, so ist das Honorar spätestens einen Monat nach der Erklärung fällig , dass der Beitrag angenommen ist. Erhebt der Besteller innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials keine Einwände gegen den Beitrag, so gilt dieser als angenommen.

3 Urheberrecht, Syndication, Haftung

3.1 Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

3.2 Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Ist nichts schriftlich vereinbart, so gilt bei Textbeiträgen das Erstdruckrecht einschließlich eines 31 Tage ab Erstverkaufstag, längstens jedoch 92 Tage ab Annahme geltenden Exklusivrechts als vereinbart. Bei Fotos gilt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, das einfache, nicht-exklusive Nutzungsrecht.

3.3 Bei Beiträgen für Printmedien ist die digitale Wiedergabe in eigenen Online-Medien (Internet-Site dieses Printmediums) nur unter der Voraussetzung gestattet, dass ein angemessener Honorarzuschlag für die Online-Nutzung gezahlt wird, es sei denn, der Autor hat einer Veröffentlichung im Internet ohne Zuschlag vorher zugestimmt.

3.4 Bei Einspeisung von Texten des Autors auf andere Internet-Domains oder -Subdomains ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors wird eine Vertragsstrafe in Höhe des Honorars für die Printausgabe fällig.

3.5 Texte des Autors dürfen ab 2010 nur noch mit Zählmarken der Verwertungsgesellschaft Wort im Quelltext online gestellt werden. Verfügt der Auftraggeber nicht über ein eigenes Kontingent an Zählmarken, teilt er dies dem Autor mit und baut vom Autor zur Verfügung gestellte Zählmarken für ihn ein. Unterlässt der Auftraggeber dies, so steht dem Autor ein finanzieller Ausgleich für die entgangenen Tantiemen zu.

3.6 Ein Nachdruck in anderen Printmedien des Auftraggebers ist widerruflich gestattet unter der Voraussetzung, dass der Autor hierfür eine angemessene Vergütung erhält. Als Mindestsatz für eine angemessene Vergütung von Fotos gelten die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Bei Textbeiträgen gelten 10 Euro-Cent pro Zeichen (incl. Leerzeichen) als angemessen.

3.7 Bei jeder Veröffentlichung eines Textes oder Fotos wird der Name oder das vereinbarte Kürzel des Autors genannt. Dabei ist die Wiedergabe von Bildern nur zulässig in Verbindung mit einem Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG, der keinen Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Beitrag läßt; als Urheberangabe sind zulässig „Ulf J.Froitzheim“, „Froitzheim“ oder „UJF.biz“. Unterbleibt die Namensnennung des Autors nach § 13 UrhG oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat der Autor Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlags von 100 Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten.

3.8 Beim Verkauf einfacher Bild-Nutzungsrechte an Dritte (Syndication) durch den Auftraggeber haftet dieser gegenüber dem Autor gesamtschuldnerisch für die Einhaltung aller anwendbaren Bedingungen dieser AGB, insbesondere der Ziffer 3.6, durch den Dritten. Er stellt den Autor zudem von allen etwaigen Ansprüchen Vierter frei, die sich aus der Veröffentlichung durch den Dritten ergeben. Eine Syndication ist ausschließlich für redaktionelle Zwecke und nur innerhalb der Europäischen Union zulässig. Eine Weitergabe an PR- oder Werbeagenturen, weltanschauliche Medien sowie Publikationen politischer Parteien oder Religionsgemeinschaften ist bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Honorars nach MFM untersagt.

3.9 Indem er Beiträge des Autors in kommerziellen (kostenpflichtigen) Datenbanken sowie Offline-Archiven (z.B. Jahrgangs-CD-ROM) verfügbar macht, erkennt der Besteller die generelle Honorarpflicht für diese Nutzungsart an. Die Höhe und Art der hierfür fälligen Tantiemen (Einmalzahlung oder Anteil am Erlös) ist einzelvertraglich zu regeln.

3.10 Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Autors auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

3.11 Digitale oder analoge Bearbeitungen von Bildern, die deren Aussage verfälschen – sei es durch Hinzufügen, Weglassen, Verzerren oder Verfremden (digitale Fotomontagen) – bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Autors. Jede derartige Veränderung ist durch ein branchenübliches Zeichen für den Leser erkennbar zu machen (z.B. durch das „M“-Symbol im Urhebervermerk); nicht betroffen hiervon sind branchenübliche Farb-, Kontrast- und Schärfekorrekturen sowie die Bildaussage nicht entstellende Festlegungen von Bildausschnitten.

3.12 Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften (VG Wort, VG Bild-Kunst) bleibt vorbehalten. Aus der Annahme des Honorars kann der Besteller keine Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte ableiten.

4 Eigentumsrechte, Archivierung

4.1 Der Autor liefert Texte und Fotos grundsätzlich digital. Wünscht der Besteller, analoge Originalfotos (Dias, Negative) selbst einzuscannen, so haftet er für das überlassene Material bis zu dessen unversehrter Rücklieferung, die per Einschreiben erfolgen muss. Das gelieferte Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Autors. Für Farbdias, die im Risikobereich des Bestellers beschädigt werden oder verlorengehen, beträgt der Schadenersatz EUR 500 pro Dia, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach.

4.2 Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung von analogen Fotos (Dias) werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwands bemessen. Die Bearbeitungskosten (inkl. Versand) werden bis zu einer Gesamthöhe des Bildhonorars von EUR 500 je Auftrag nicht mit dem Nutzungshonorar verrechnet. Die Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte.

4.3 Liefert der Autor Fotos auf Wunsch des Auftraggebers auf digitalen Datenträgern, so bleiben Kamerachips und USB-Sticks im Eigentum des Autors und sind zurückzusenden. Einweg-Datenträger wie CD-ROM oder DVD brauchen nicht zurückgesandt zu werden, sind aber nach Einspeisung der Daten ins Redaktionssystem unbrauchbar zu machen. Sie dürfen nicht in intaktem Zustand zur Entsorgung gegeben werden.

4.4 Bildmaterial darf unter Beachtung urheberrechtlicher Vorschriften und Vereinbarungen ohne Rücksprache in digitale Archive aufgenommen werden, sofern sichergestellt ist, dass die in den Bilddateien enthaltenen Urheberangaben (IPTC) nicht verändert werden und die Bilddatenbank Dritten nicht frei zugänglich ist. Als Dritte im Sinne dieser Bestimmungen gelten auch Tochter-, Schwester- und Muttergesellschaften des Kunden unabhängig von der Höhe des jeweiligen Gesellschaftsanteils. Im Fall einer Veräußerung oder Stilllegung des Betriebs sind die Bilddaten sicher zu löschen. Sie dürfen keinem neuen Eigentümer überlassen werden.

5 Nutzung zu anderen als redaktionellen Zwecken

Das Material darf nur redaktionell verwendet und in der Tendenz nicht verfremdet oder verfälscht werden. Eine Nutzung von Bildern und Texten für Werbezwecke ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Nutzung in Werbematerialien des Mediums, in dem die Bilder und Texte zuerst erschienen sind, ist allerdings gegen Zahlung eines angemessenen Zusatzhonorars zulässig. Vor jeglicher werblichen Nutzung des Materials hat der Nutzer die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller diese Zustimmung nicht ein, so hat er den Autor von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen.

6 Sonstiges

6.1 Der Besteller ist zur Beachtung der Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet.

6.2 Bei Printmedien hat der Autor Anspruch auf ein gedrucktes Belegexemplar. Ersatzweise kann eine PDF-Datei der Zeitschrift bereitgestellt werden. Bei Online-Veröffentlichungen genügt als Beleg die Zusendung eines Screenshots einschließlich des/der URLs der Webseite/n an die Adresse kontakt { a t } ujf-online {punkt} de.

Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers, für die Rücklieferung der Sitz des Autors.

Redaktionsbüro UJF.biz – Ulf J. Froitzheim
Stand: 17.12.2009

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